Seit dem 1. Januar ist die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland verpflichtend. Musikvereine und -verbände, die Rechnungen ausstellen oder empfangen, müssen die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen.
Eine E-Rechnung unterscheidet sich von herkömmlichen Papierrechnungen oder PDFs, da sie in einem strukturierten elektronischen Format vorliegt. Dieses Format ermöglicht eine automatisierte und elektronische Weiterverarbeitung. Die Übermittlung erfolgt etwa per E-Mail, über elektronische Schnittstellen, oder durch Downloads aus Kundenportalen. Die Einführung von E-Rechnungen soll Prozesse digitalisieren und Verwaltungskosten senken.
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