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FORTE März 2025, Verband & Vereine

E-Rechnung für Musikvereine

Redaktion
BDMV
15. März 2025
Seit dem 1. Januar ist die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland verpflichtend. Musikvereine und -verbände, die Rechnungen ausstellen oder empfangen, müssen die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen. 

Eine E-Rechnung unterscheidet sich von herkömmlichen Papierrechnungen oder PDFs, da sie in einem strukturierten elektronischen Format vorliegt. Dieses Format ermöglicht eine automatisierte und elektronische Weiterverarbeitung. Die Übermittlung erfolgt etwa per E-Mail, über elektronische Schnittstellen, oder durch Downloads aus Kundenportalen. Die Einführung von E-Rechnungen soll Prozesse digitalisieren und Verwaltungskosten senken.

Weitere Informationen: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
BDMV, Finanzen, Vereinsmanagement, Vereinsrecht
E-Rechnung für Musikvereine
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