„Diese Vereinbarung kommt zur rechten Zeit. Weihnachtsmärkte sind nicht nur Orte des Konsums, sondern auch des Miteinanders. Musik – insbesondere von unseren Blasorchestern, Ensembles und Chören – trägt wesentlich dazu bei, dass in unseren Städten und Gemeinden echte Weihnachtsstimmung entsteht. Dass die GEMA und die BVMV die Besonderheiten dieser Veranstaltungen anerkennen, ist ein überfälliger und wichtiger Schritt“, erklärt Guido Wolf MdL, Präsident des BVBW.
Erleichterung für Kommunen und Musikvereine
Mit dem neuen Tarif, der zunächst für vier Jahre gilt, wird die GEMA-Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent reduziert. Diese Regelung gilt für alle Märkte – vom großen städtischen Christkindlesmarkt bis zum kleinen, ehrenamtlich organisierten Dorffest. Die Maßnahme entlastet Kommunen, Vereine und Veranstalter finanziell erheblich und schafft Rechtssicherheit bei der Nutzung von Live- und Hintergrundmusik. „Unsere Musikvereine leisten auf den Weihnachtsmärkten einen unschätzbaren Beitrag zur kulturellen Identität des Landes. Sie tun das meist unentgeltlich, aus Leidenschaft und Tradition. Dass diese Arbeit nun auch in der Tarifstruktur der GEMA berücksichtigt wird, ist ein wichtiges Signal der Fairness und des Respekts“, so Wolf weiter.
Kulturelles Engagement braucht faire Rahmenbedingungen
Der Blasmusikverband Baden-Württemberg hatte sich in den vergangenen Jahren gemeinsam mit anderen Verbänden und kommunalen Spitzenorganisationen aktiv für eine angemessene Berücksichtigung der ehrenamtlichen Musiknutzung eingesetzt. Mit dem neuen Tarif erkennt die GEMA erstmals den besonderen Charakter der Weihnachtsmärkte als kulturelle und soziale Begegnungsräume an – ein Schritt, der bundesweit Schule machen könnte. Präsident Guido Wolf MdL unterstreicht die Bedeutung dieser Einigung: „Musik auf Weihnachtsmärkten ist kein Beiwerk, sondern Herzstück unserer winterlichen Gemeinschaftskultur. Diese Einigung zeigt, dass Dialog zwischen Kultur, Verwaltung und Politik möglich ist – wenn man miteinander statt übereinander redet.“ Der Verband betont zugleich, dass auch weiterhin die Pflicht zur Anmeldung von Musiknutzungen bei der GEMA gilt. Die neue Vereinbarung schafft jedoch Planbarkeit und Transparenz, insbesondere für kleinere Veranstalter, die bislang durch unterschiedliche Tarifsysteme überfordert waren.
Politische Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Mit der Unterstützung von Guido Wolf MdL und weiteren kulturpolitischen Akteuren will der Blasmusikverband den Dialog mit der GEMA fortsetzen, um auch in anderen Bereichen der öffentlichen Musiknutzung faire, rechtssichere und kulturfreundliche Lösungen zu fördern. „Musik ist keine Ware, sie ist Identität. Wer sie schützt und ermöglicht, stärkt das Rückgrat unserer Gesellschaft – das Ehrenamt“, so Wolf abschließend.
Hintergrund
Der neue Weihnachtsmarkttarif tritt zur Saison 2025 in Kraft und gilt zunächst bis 2028/2029. Grundlage ist ein befristeter Gesamtvertrag gemäß § 34 Abs. 1 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) zwischen der GEMA und der BVMV. Die Vereinbarung wird nach einer vierjährigen Evaluationsphase überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben. Veranstaltende können die Nutzung von Musik ab Herbst 2025 über das Online-Portal der GEMA anmelden. „Der neue GEMA-Tarif ist mehr als ein Vertrag – er ist ein Bekenntnis zu unserer Musik, zu unserer Tradition und zu den Menschen, die sie mit Herzblut leben.“

