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FORTE Januar / Februar 2026, Thema

Die Finanzierung der Amateurmusik in Baden-Württemberg

Sophia Haid
20. Januar 2026
Foto: Freepik.com

Politik bestimmt die Rahmenbedingungen, unter denen Musikvereine arbeiten – durch Gesetze, Verordnungen und kulturpolitische Entscheidungen ebenso wie durch die Frage, wohin öffentliche Gelder fließen. Für Musikvereine in Baden-Württemberg ist das mehr als eine abstrakte Feststellung, denn die Weichenstellungen im Landtag und in den Fachministerien bestimmen unmittelbar, welche Ressourcen für Probenbetrieb, Jugendarbeit oder musikalische Projekte zur Verfügung stehen.

Mit der Förderrichtlinie ab 2024 legt das Land Baden-Württemberg fest, wie die Amateurmusik finanziell unterstützt wird und nach welchen Regeln Verbände und Vereine Zuschüsse erhalten können. Gemäß der Förderrichtlinie ist das Ziel der Förderung, „die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik in Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken. Sie richtet sich insbesondere an die Verbände der Amateurmusik und soll diese bei der Durchführung ihrer musisch-kulturellen Aktivitäten sowie besonders im Bereich der Jugendförderung unterstützen.“

Grundsätzlich basiert die Vergabe der Mittel auf der Landeshaushaltsordnung und dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Das bedeutet: Die Gelder werden nach klar festgelegten Verwaltungsregeln vergeben, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht aber nicht. Gefördert wird nur, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Förderrichtlinie 2024: Struktur, Zuständigkeiten, Ziele

Im Zentrum der Richtlinie steht der Landesmusikverband Baden-Württemberg (LMV). Er erhält eine institutionelle Förderung für seine Geschäftsstelle, die Landesmusikjugend und für verbandliche Projekte. Zusätzlich kann der Verband für besondere Initiativen weitere Projektmittel beantragen. Damit bündelt der LMV einen großen Teil der Landesförderung und leitet Zuschüsse an seine Mitgliedsverbände (wie bspw. den BVBW) und deren Vereine weiter.

Die Richtlinie definiert klar, welche Mittel Vereine über ihre Verbände erhalten können. Ein wichtiger Bestandteil ist die jährliche Verwaltungskostenpauschale, die den Mitgliedsverbänden gewährt wird. Sie bemisst sich nach der Zahl der angeschlossenen Vereine, für die ein fester Zuschuss von 120 Euro pro Organisation vorgesehen ist. Damit sollen grundlegende Verwaltungs- und Strukturaufgaben unterstützt werden.

Was konkret gefördert wird

Zusätzlich können Mitgliedsverbände Zuschüsse zu GEMA-Kosten beantragen — bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben. Auch Bildungsmaßnahmen werden unterstützt. Dazu gehören Lehrgänge, Workshops und Wettbewerbsbeteiligungen, die fachliche Qualifikationen fördern. Je nach Maßnahme können bis zu 75 Prozent der Kosten bezuschusst werden, in Ausnahmefällen sogar 100 Prozent. Wettbewerbe und überregional bedeutsame Projekte sind ebenfalls förderfähig, so-fern sie im besonderen Landesinteresse liegen.

Für die Vereine selbst ist vor allem die Probenpauschale entscheidend. Sie dient der Mitfinanzierung des regelmäßigen Übungs-, Unterrichts- und Probenbetriebs und richtet sich nach der Zahl aktiver Ensembles in einem Verein. Die Spannweite reicht von 500 Euro für ein Ensemble bis zu 2.000 Euro für mehr als fünf Ensembles. Die Richtlinie legt auch genau fest, was als aktives Ensemble gilt: Es muss seit mindestens zwei Jahren bestehen, mindestens acht Mitglieder haben (in Ausnahmefällen mindestens drei), regelmäßig proben und jährlich mindestens einen Auftritt absolvieren.

Die Förderrichtlinie legt darüber hinaus fest, was nicht gefördert werden kann. Dazu gehören etwa Repräsentationsveranstaltungen, Mitgliederversammlungen oder Kosten, die ohnehin unabhängig von einem Projekt entstehen würden. Schließlich regelt die Richtlinie das Verfahren: Mitgliedsverbände müssen ihre Anträge bis zum 31. Januar beim Landesmusikverband stellen, der wiederum bis Ende Februar beim Ministerium beantragt.

Mit dieser Struktur schafft die Förderrichtlinie 2024 einen klaren, abgestuften Rahmen für die Unterstützung der Amateurmusik im Land: zentral koordiniert über den Landesmusikverband, präzise definiert nach Förderbereichen und transparent in den Zuständigkeiten. Sie setzt damit die kulturpolitische Leitlinie um, die Amateurmusik in Baden-Württemberg organisatorisch und finanziell nachhaltig zu stärken.

Außerverbandliche Programme und zusätzliche Förderchancen

Auch jenseits der Musikverbände können musikalische Aktivitäten gefördert werden. Die Regierungspräsidien sind für bestimmte Förderbereiche zuständig, etwa wenn Projekte nicht über einen Verband abgewickelt werden oder wenn Kooperationen zwischen Schule und Verein unterstützt werden sollen. Außerverbandliche Förderanträge müssen bis zum 31. März bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden. Erst nach Meldung der verfügbaren Haushaltsmittel kann über die Vergabe entschieden werden.

Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg landesweite Kulturprogramme, die neue Impulse für Kunst, Kultur und gesellschaftliches Miteinander setzen. Ein Beispiel ist das Programm „FreiRäume – Orte der Begegnung“.  Das Programm richtet sich ausdrücklich an Kommunen, kulturelle Einrichtungen, Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen, die leerstehende oder bislang wenig genutzte Gebäude in ländlichen Regionen wiederbeleben oder bestehende Räume für kulturelle Nutzung öffnen möchten. Ziel ist es, Orte der Begegnung zu schaffen — etwa für Musik, Theater, Ausstellungen, Workshops oder soziale Initiativen.

Für Musikvereine kann das besonders interessant sein, wenn sie bspw. einen Probenraum, ein kleines Konzertlokal, eine Werkstatt für Musik- oder Jugendangebote oder einen Treffpunkt für Gemeinde sowie Bürgerinnen und Bürger schaffen wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen — meist Kooperation mit Kommune oder anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen — können sie sich auf Fördermittel bewerben und damit bestehende Räume umnutzen oder neue gemeinsame Räume initiieren.

Aktuell liegt keine neue Ausschreibung für das Programm vor, dennoch lohnt es sich, die Veröffentlichungen des Ministeriums regelmäßig zu verfolgen, da künftige Förderrunden erneut relevante Chancen für Vereine bieten könnten.

Fazit

Für die Vereine heißt das: Landespolitik wirkt nicht nur im Hintergrund. Sie strukturiert das, was möglich ist, und eröffnet Chancen, die ohne öffentliche Finanzierung kaum realisierbar wären. Wer langfristig planen möchte, braucht deshalb ein Verständnis für die aktuellen Förderwege und die jeweils zuständigen Institutionen. Anträge erfordern oft Vorlauf, klare Formulierungen und solide Unterlagen. Wer hier strategisch vorgeht, kann die eigenen Vorhaben gezielt auf passende Programme abstimmen und erhält im besten Fall eine zuverlässige Unterstützung durch das Land.

Gut zu wissen

Weitere Informationen zu Förderprogrammen auf Bundes- und EU-Ebene sowie wichtigen Begriffen, die im Umgang mit Fördermitteln hilfreich sein können, gibt es unter Frag-Amu.de/Foerdermittel. Hier gibt es darüber hinaus eine Auflistung der Dokumente, die für einen Antrag in der Regel vonnöten sind.

Amateurmusik, Finanzen, Förderung, Politik
Die Finanzierung der Amateurmusik in Baden-Württemberg
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